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Die Bescheinigung erhalten Sie per E-Mail
Wer dieses Dokument fälscht oder einen nicht erfolgten Test unrichtig bescheinigt, macht sich nach § 267 StGB der Urkundenfälschung strafbar. Jeder festgestellte Verstoß wird zur Anzeige gebracht. Wer ein gefälschtes·Dokoment verwendet, um Zugang zu einer Einrichtung oder einem Angebot zu erhalten, begeht nach der Coronaschutzverordnung des Landes eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von 1000 € geahndet wird.
Bei positivem Ergebnis:
Bitte begeben Sie sich unmittelbar in Quarantäne. Es gilt die Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt nach § 7 Meldepflicht der aktuellen Coronatestungsverordnung- CoronaTestVO. Die Person hat zur Bestätigung oder auch Widerlegung Anspruch auf einen PCR-Test.